Das Wiederladen beschreibt den Vorgang, wenn nach dem Schuss eine leere Patronenhülse mit einem neuen Anzündhütchen, Pulver und einem Geschoss bei einer Handfeuerwaffe, vor allem durch Sportschütze, Büchsenmacher oder Jäger versehen wird. Standen früher eher wirtschaftliche Beweggründe im Vordergrund, sieht man das Wiederladen heute als Möglichkeit, eine für Zweck und Waffe optimal angepasste Patrone herzustellen.
Da es keine zwei Waffen gibt, die in ihren Eigenschaften und in ihrem Verhalten beim Abgeben eines Schusses gleich sind, kann es keine für eine bestimmte Art von Waffen hergestellte (Fabrik-) Munition geben, die optimal mit einer bestimmten Waffe „zusammenarbeitet“. Fabrikmunition stellt einen (wenn auch sehr guten) Kompromiss dar: Solche Munition kann aus jeder Waffe, für die sie vorgesehen ist, mit durchschnittlicher Präzision verschossen werden.
Für die letztlich erreichbare Präzision muss die Patrone genau auf die Waffe abgestimmt werden. Neben der definierten Menge und Art des Treibladungspulvers, Art, Masse und Konstruktion des Geschosses sowie der Art des Zünders sind die Setztiefe des Geschosses und die Eigenschaften der Hülse von ausschlaggebender Bedeutung: Die Hülsen müssen alle aus dem gleichen Fertigungslos stammen, um über gleiche Maße zu verfügen. Die Hülsen dürfen nur aus der Waffe verschossen worden sein, für die sie weiterhin verwendet werden sollen. So ist gewährleistet, dass sich die Hülsen dem Patronenlager der Waffe durch Liderung angepasst haben. Die Hülsen müssen alle die gleiche Anzahl von Schüssen „erlebt“ haben. Die Hülsen werden in der Weiterverarbeitung nur am Hals kalibriert, um das einzusetzende Geschoss sicher zu halten. Es ist sinnvoll, die Hülsen vor dem Wiederladen einer Wärmebehandlung (200–250 °C, z. B. im Backofen) zu unterziehen, um identische Materialeigenschaften zu erhalten.
Um Präzisionsmunition für eine bestimmte Waffe herzustellen, sind viele Versuche und eine gewissenhafte Dokumentation erforderlich. Bei richtiger und präziser Arbeitsweise ist es möglich, Munition herzustellen, die aus einer bestimmten Waffe noch über 300 m „Loch in Loch“ schießt, die Eigenpräzision der verwendeten Waffe vorausgesetzt. Dies kann mit Fabrikmunition nicht erreicht werden.
Benötigt wird eine Wiederladepresse, Pulverwaage, Messschieber und je Kaliber ein Satz Matrizen. Außerdem Hülsen, Geschosse, geeignete Anzündhütchen und Treibladungspulver.
Nach der ggf. erforderlichen Reinigung der Hülse wird diese in der Ladepresse weiterbearbeitet.
Bei Berdanhülsen ist der Ablauf im Großen und Ganzen der gleiche wie bei Boxerhülsen. Es muss hierbei nur beachtet werden, dass das Zündhütchen in einem gesonderten Arbeitsgang entfernt werden muss. Wichtig ist auch bei der späteren Kalibrierung, den Ausdrückerstift für das Zündhütchen vorher aus Innenkalibrierer zu entnehmen um weder die Hülse noch die Matrize zu beschädigen.
Hierbei gibt es verschiedene Ausführungen, die nach verschiedenen Kriterien zum Einsatz kommen.
D.h. wenn man z. B. 100 Stk. Hülsen .300 Winchester Magnum wiederladen möchte, werden zuerst alle 100 Stk. rekalibriert und das alte Anzündhütchen ausgestoßen. Danach wird das neue Anzündhütchen bei allen eingesetzt. Usw.
Benötigt wird eine Wiederladepresse, Pulverwaage, Messschieber und je Kaliber ein Satz Matrizen. Außerdem Hülsen, Geschosse, geeignete Anzündhütchen und Treibladungspulver.
Nach der ggf. erforderlichen Reinigung der Hülse wird diese in der Ladepresse weiterbearbeitet.
Bei Berdanhülsen ist der Ablauf im Großen und Ganzen der gleiche wie bei Boxerhülsen. Es muss hierbei nur beachtet werden, dass das Zündhütchen in einem gesonderten Arbeitsgang entfernt werden muss. Wichtig ist auch bei der späteren Kalibrierung, den Ausdrückerstift für das Zündhütchen vorher aus Innenkalibrierer zu entnehmen um weder die Hülse noch die Matrize zu beschädigen.
Hierbei gibt es verschiedene Ausführungen, die nach verschiedenen Kriterien zum Einsatz kommen.
D.h. wenn man z. B. 100 Stk. Hülsen .300 Winchester Magnum wiederladen möchte, werden zuerst alle 100 Stk. rekalibriert und das alte Anzündhütchen ausgestoßen. Danach wird das neue Anzündhütchen bei allen eingesetzt. Usw.
Alle Werkzeuge und Komponenten zum Wiederladen von Patronenhülsen sind frei erhältlich, allerdings unterliegt in Deutschland der Erwerb von Treibladungsmittel dem Sprengstoffgesetz und dessen strenger Kontrolle. Zum Erwerb des Treibladungspulvers (meist Nitrozellulose- oder Schwarzpulver) wird eine Erlaubnis benötigt, für den nichtgewerblichen Bereich eine Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes, welche auf 5 Jahre befristet ist und dann verlängert werden muss. Fachkunde und allgemeine Zuverlässigkeit reichen dazu nicht aus.
Um diese zu erhalten, muss der Besuch eines anerkannten Lehrgangs (vorgeschriebene Dauer mindestens zwei Tage) mit anschließender Sachkundeprüfung nachgewiesen werden. An einem solchen Lehrgang darf nur teilnehmen, wer über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Sprengstoffgesetz verfügt. Diese Bescheinigung wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde die Zuverlässigkeit des Antragstellers geprüft hat. Dazu werden in der Regel das Bundeszentralregister sowie das Gewerberegister eingesehen und Auskünfte bei Polizei und Staatsanwaltschaft eingeholt. Schwebende Ermittlungs- oder Strafverfahren sowie entsprechende Einträge im Führungszeugnis gelten als Gründe, die Unbedenklichkeit anzuzweifeln und die Bescheinigung zu versagen.
Die hergestellte Munition unterliegt dem Waffenrecht.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html